Julie Auger-Kantor
Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin
Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Sie wohnen in Deutschland oder Österreich und kaufen oder verkaufen eine Immobilie in Frankreich? Oder Sie leben in Frankreich, und der Verkauf wird in Deutschland oder Österreich abgewickelt? Mit einer Vollmacht kann eine bevollmächtigte Person die Urkunde an Ihrer Stelle unterzeichnen. Ist die Vollmacht in der einen Sprache verfasst, muss sie für den Notar im anderen Land meist übersetzt werden.
Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin, gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt notarielle Vollmachten und die dazugehörigen Unterlagen. Welche Form die Vollmacht haben muss (Beurkundung oder Unterschriftsbeglaubigung), bestimmt der Notar, der den Verkauf betreut – klären Sie dies am besten vor der Unterzeichnung mit ihm.