Übersetzung notarieller Vollmachten Deutsch ↔ Französisch | Julie Auger-Kantor
Julie Auger-Kantor

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Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris

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Übersetzung notarieller Vollmachten – Deutsch ↔ Französisch

Eine Immobilie kaufen oder verkaufen, ohne anzureisen

Sie wohnen in Deutschland oder Österreich und kaufen oder verkaufen eine Immobilie in Frankreich? Oder Sie leben in Frankreich, und der Verkauf wird in Deutschland oder Österreich abgewickelt? Mit einer Vollmacht kann eine bevollmächtigte Person die Urkunde an Ihrer Stelle unterzeichnen. Ist die Vollmacht in der einen Sprache verfasst, muss sie für den Notar im anderen Land meist übersetzt werden.

Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin, gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt notarielle Vollmachten und die dazugehörigen Unterlagen. Welche Form die Vollmacht haben muss (Beurkundung oder Unterschriftsbeglaubigung), bestimmt der Notar, der den Verkauf betreut – klären Sie dies am besten vor der Unterzeichnung mit ihm.

Übersetzte Dokumente

Wie läuft die Übersetzung ab?

Beispiele aus der Praxis

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge erfolgen Apostille und Übersetzung?
Bei einer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterzeichneten Vollmacht für Frankreich wird eine etwaige Apostille zuerst im Ausstellungsland angebracht; danach werden Vollmacht und Apostille gemeinsam übersetzt. Bei einer in Frankreich unterzeichneten Vollmacht für das Ausland wird zuerst übersetzt; die Apostille erteilt anschließend das französische Notariat.
Ist zwischen Deutschland und Frankreich immer eine Apostille nötig?
Nicht unbedingt. Nach dem deutsch-französischen Abkommen vom 13. September 1971 bedürfen öffentliche Urkunden mit amtlichem Siegel oder Stempel grundsätzlich weder einer Legalisation noch einer Apostille. Ob der Notar dennoch eine Apostille verlangt – insbesondere bei einer Vollmacht aus Österreich oder der Schweiz –, klären Sie am besten direkt mit ihm.
Kann die Übersetzung schon vor der Unterzeichnung beginnen?
Ja. Die Übersetzung kann anhand des Vollmachtsentwurfs vorbereitet und nach der Unterzeichnung an die endgültige Fassung angepasst und beglaubigt werden. So gewinnen Sie Zeit bis zum Notartermin.
Welche Form muss die Vollmacht haben?
Das bestimmt der Notar, der den Verkauf betreut. In Deutschland setzt die Eintragung im Grundbuch grundsätzlich voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet oder die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist (§ 29 GBO). In Frankreich teilt Ihnen der Notar mit, ob er eine notarielle Vollmacht (procuration authentique) verlangt oder ob eine privatschriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift genügt.

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Englische Dokumente zur Übersetzung ins Französische (oder umgekehrt): Bitte senden Sie diese an meinen Kollegen David Ameisen, beeidigter Übersetzer Englisch ↔ Französisch.

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