FAQ – Beglaubigte Übersetzung Deutsch ↔ Französisch | Julie Auger-Kantor
Julie Auger-Kantor

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Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Übersetzerin und Dolmetscherin seit 2011
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Häufige Fragen – beglaubigte Übersetzung Deutsch ↔ Französisch

Die folgenden Antworten betreffen beglaubigte Übersetzungen zwischen Deutsch und Französisch für Frankreich, Deutschland, Österreich und die Schweiz. Für alle weiteren Fragen schreiben Sie an julie@auger-kantor.fr.

Beglaubigte Übersetzung

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
In Frankreich wird eine beglaubigte Übersetzung von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die bzw. der als Sachverständige(r) in die Liste eines Berufungsgerichts (Cour d'appel) eingetragen ist. Sie trägt Unterschrift und Stempel sowie einen Vermerk, der die Übereinstimmung mit dem Originaldokument bestätigt. Julie Auger-Kantor ist für die deutsche Sprache gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris.
Was unterscheidet sie von einer einfachen Übersetzung?
Eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung hat keinen amtlichen Charakter: Sie dient dazu, ein Dokument zu verstehen oder intern zu verwenden. Ist ein Dokument für eine Behörde, ein Gericht, einen Notar oder eine Hochschule bestimmt, wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Für Unterlagen zum internen Gebrauch: Fachübersetzung ohne Beglaubigung.
Wird Ihre Übersetzung von französischen Behörden anerkannt?
Ja. Eine Übersetzung durch eine bei einem französischen Berufungsgericht eingetragene Sachverständige wird von allen französischen Behörden anerkannt – unabhängig davon, bei welchem Berufungsgericht sie eingetragen ist.
Wird Ihre Übersetzung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anerkannt?
Das hängt von der Stelle ab, bei der Sie das Dokument einreichen. Manche Behörden akzeptieren eine in Frankreich beglaubigte Übersetzung, andere verlangen eine Übersetzung durch einen im eigenen Land beeidigten oder ermächtigten Übersetzer. Erkundigen Sie sich bitte dort, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben.

Dokumente

Welche Dokumente übersetzen Sie?
Amtliche Dokumente in deutscher oder französischer Sprache: Personenstandsurkunden, behördliche Dokumente, Gerichtsdokumente, Zeugnisse und Diplome, Unternehmensdokumente und notarielle Vollmachten – aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Frankreich.
Muss ich das Original einsenden?
Nein. Für die Übersetzung genügt ein Scan oder ein gut lesbares Foto. Die Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen, kann allerdings die Vorlage des Originals verlangen.
Werden Apostille und Stempel mitübersetzt?
Ja. Die beglaubigte Übersetzung umfasst das gesamte Dokument: Text, Apostille, Randvermerke, Stempel und sonstige Vermerke.
Übersetzen Sie auch aus dem Deutschen ins Englische?
Ja, gemeinsam mit David Ameisen, beeidigter Übersetzer für Englisch ↔ Französisch im selben Büro: Übersetzungen Deutsch ↔ Englisch erfolgen über das Französische als Relaissprache.

Apostille und Legalisation

Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer beglaubigten Übersetzung?
Es handelt sich um zwei getrennte Schritte. Die Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 (Vertragsstaaten sind u. a. Frankreich, Deutschland, Österreich und die Schweiz) bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels einer öffentlichen Urkunde; sie übersetzt das Dokument nicht. Die beglaubigte Übersetzung gibt den Inhalt des Dokuments in der anderen Sprache wieder.
Braucht eine deutsche, österreichische oder Schweizer Urkunde eine Apostille, um in Frankreich verwendet zu werden?
Nicht immer. Laut der Übersicht des französischen Außenministeriums zum geltenden Vertragsrecht bei der Legalisation gilt: Für Deutschland befreit ein deutsch-französisches Abkommen vom 13. September 1971 öffentliche Urkunden (Personenstandsurkunden, Gerichtsentscheidungen, notarielle Urkunden, Verwaltungsdokumente) von Legalisation und Apostille. Für Österreich sind Personenstandsurkunden und zahlreiche weitere öffentliche Urkunden (Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt, Nichtvorliegen von Vorstrafen …) befreit; für die übrigen ist weiterhin eine Apostille erforderlich. Für die Schweiz sind Personenstandsurkunden befreit, die meisten anderen Dokumente benötigen jedoch eine Apostille. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei der französischen Stelle, bei der Sie die Urkunde einreichen.
Kommt die Apostille vor oder nach der Übersetzung?
Wenn eine Apostille verlangt wird: Bei einer ausländischen Urkunde, die in Frankreich verwendet werden soll, wird die Apostille zuerst im Ausstellungsstaat angebracht; anschließend wird alles – Urkunde und Apostille – übersetzt. Bei einer französischen Urkunde, die im Ausland verwendet werden soll, wird zuerst übersetzt und danach die Apostille angebracht.
Wo erhalte ich eine Apostille für ein französisches Dokument?
Seit dem 1. Mai 2025 werden Apostillen für französische öffentliche Urkunden vom französischen Notariat ausgestellt. Einzelheiten (auf Französisch) finden Sie auf service-public.gouv.fr.

Angebot, Bearbeitungszeit und Lieferung

Wie schnell erhalte ich ein Angebot?
Senden Sie einen Scan oder ein Foto des Dokuments über das Formular unten, per E-Mail oder per WhatsApp: Innerhalb von 1 Stunde erhalten Sie ein kostenloses Angebot mit Liefertermin.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Die Bearbeitungszeit hängt von Umfang und Art der Dokumente ab und wird im Angebot genannt. Wenn Sie eine Frist einhalten müssen (Behördentermin, Gerichtstermin, Beurkundung beim Notar), geben Sie diese bitte in Ihrer Anfrage an.
Wie wird die Übersetzung geliefert?
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per E-Mail als unterschriebenes und gestempeltes PDF. Das Papieroriginal können Sie in Paris (152 boulevard du Montparnasse) abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Ich wohne in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – kann ich alles aus der Ferne erledigen?
Ja. Sie senden Ihre Unterlagen elektronisch, erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail, und das Papieroriginal wird Ihnen per Post zugeschickt.

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Englische Dokumente zur Übersetzung ins Französische (oder umgekehrt): Bitte senden Sie diese an meinen Kollegen David Ameisen, beeidigter Übersetzer Englisch ↔ Französisch.

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