Übersetzung von Unternehmensdokumenten Deutsch ↔ Französisch | Julie Auger-Kantor
Julie Auger-Kantor

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Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Übersetzerin und Dolmetscherin seit 2011
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152 boulevard du Montparnasse, 75014 Paris, Frankreich +33 6 89 04 50 78 WhatsApp julie@auger-kantor.fr LinkedIn
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Übersetzung von Unternehmensdokumenten – Deutsch ↔ Französisch

Präzise Übersetzungen für Unternehmen und ihre Berater

Gründung einer Tochtergesellschaft, Eintragung einer Zweigniederlassung, Kontoeröffnung, Umstrukturierung oder Einstellung von Mitarbeitenden: Deutsch-französische Unternehmen müssen ihre Unterlagen regelmäßig in der jeweils anderen Sprache vorlegen. Handelsregister, Banken, Notare und Behörden verlangen dafür in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.

Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin, gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt Unterlagen deutscher, österreichischer und Schweizer Unternehmen zur Verwendung in Frankreich sowie Dokumente französischer Gesellschaften für den deutschsprachigen Raum. Die Übersetzung folgt genau dem Aufbau des Originals: Die Nummerierung der Artikel und Paragrafen sowie die definierten Begriffe bleiben erhalten, sodass sich jede Klausel in beiden Fassungen sofort wiederfinden lässt.

Sie sind Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder in der Personalabteilung tätig? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Für Fachleute.

Übersetzte Dokumente

Wie läuft die Übersetzung ab?

Beispiele aus der Praxis

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Handelsregisterauszug eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt von der empfangenden Stelle ab. Handelsregister, Notare und Behörden verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Zur reinen Information kann eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung genügen – fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach.
Bleibt die Nummerierung der Artikel erhalten?
Ja. Die Übersetzung folgt dem Original: Artikel, Absätze und definierte Begriffe behalten dieselbe Nummerierung und dieselbe Terminologie, damit sich beide Fassungen leicht vergleichen lassen.
Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
Ja. Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt; auf Wunsch wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnet.
Übersetzen Sie auch Unterlagen französischer Gesellschaften ins Deutsche?
Ja. Satzungen, Kbis-Auszüge oder Jahresabschlüsse französischer Gesellschaften werden für Handelsregister, Banken oder Geschäftspartner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz übersetzt. Wird eine Apostille verlangt, wird zuerst übersetzt; die Apostille erteilt anschließend das französische Notariat.

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Englische Dokumente zur Übersetzung ins Französische (oder umgekehrt): Bitte senden Sie diese an meinen Kollegen David Ameisen, beeidigter Übersetzer Englisch ↔ Französisch.

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