Julie Auger-Kantor
Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin
Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Gründung einer Tochtergesellschaft, Eintragung einer Zweigniederlassung, Kontoeröffnung, Umstrukturierung oder Einstellung von Mitarbeitenden: Deutsch-französische Unternehmen müssen ihre Unterlagen regelmäßig in der jeweils anderen Sprache vorlegen. Handelsregister, Banken, Notare und Behörden verlangen dafür in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin, gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt Unterlagen deutscher, österreichischer und Schweizer Unternehmen zur Verwendung in Frankreich sowie Dokumente französischer Gesellschaften für den deutschsprachigen Raum. Die Übersetzung folgt genau dem Aufbau des Originals: Die Nummerierung der Artikel und Paragrafen sowie die definierten Begriffe bleiben erhalten, sodass sich jede Klausel in beiden Fassungen sofort wiederfinden lässt.
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