Abitur in Frankreich, französische Abschlüsse in Deutschland: Anerkennung und Übersetzung
Mit dem Abitur an eine Pariser Universität, mit dem französischen Ingenieurdiplom zu einem Arbeitgeber in München, mit dem österreichischen Bachelor in einen Master in Lyon: Wer zwischen Deutschland und Frankreich wechselt, fragt sich früher oder später, ob der eigene Abschluss anerkannt wird und ob er übersetzt werden muss. Einen einheitlichen „Gleichwertigkeitsstempel“, der überall gilt, gibt es nicht. Entscheidend ist der Zweck: Studium, Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf oder Ausübung eines reglementierten Berufs.
Mit dem Abitur in Frankreich studieren
In Frankreich entscheidet über die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses für ein Studium die aufnehmende Hochschule selbst, und zwar bei der Einschreibung. Das letzte Wort hat also die Hochschule, wie service-public.gouv.fr ausdrücklich festhält. Der Bewerbungsweg hängt vom angestrebten Studium und von der Staatsangehörigkeit ab:
- Erstes Studienjahr der Licence (Bachelor): Bewerberinnen und Bewerber aus der EU bewerben sich wie französische Schüler über die Plattform Parcoursup (Campus France);
- Master: Die Bewerbung läuft über die Plattform Mon Master;
- Bewerber aus Drittstaaten mit ausländischem Schulabschluss müssen für das erste Licence-Jahr grundsätzlich einen Antrag auf Vorabzulassung (demande d'admission préalable, DAP) stellen.
Welche Unterlagen verlangt werden, legt jeder Studiengang selbst fest: in der Regel das Abiturzeugnis (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife), Zeugnisse der letzten Schuljahre und ein Nachweis der Französischkenntnisse. Für einen Master kommen Bachelorzeugnis, Transcript of Records und gegebenenfalls das Diploma Supplement hinzu. Verlangt die Hochschule eine Übersetzung, ist eine beglaubigte Übersetzung durch eine bei einem französischen Berufungsgericht vereidigte Übersetzerin der sicherste Weg.
Die Vergleichbarkeitsbescheinigung von ENIC-NARIC France
Das Zentrum ENIC-NARIC France, angesiedelt bei France Éducation international, stellt eine attestation de comparabilité aus, eine Art Vergleichbarkeitsbescheinigung: Sie ordnet den ausländischen Abschluss einem französischen Bildungsniveau zu. Der Antrag wird online gestellt und ist gebührenpflichtig, außer für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Zwei Punkte sollten Sie kennen:
- Die Bescheinigung ist rechtlich nicht bindend und nicht vorgeschrieben. Für ein Studium entscheidet die Hochschule, für eine Stelle in einem nicht reglementierten Beruf bewertet der Arbeitgeber die Qualifikationen – er kann die Bescheinigung aber verlangen.
- Bewertet werden nur Abschlüsse, die im Ausstellungsland staatlich anerkannt sind.
Für reglementierte Berufe (Gesundheit, Recht, Lehramt …) gelten eigene Verfahren je Beruf. Prüfen Sie vor jeder Übersetzung die aktuelle Unterlagenliste des Zentrums: Die sprachlichen Anforderungen können je nach Sprache des Dokuments unterschiedlich sein.
Französische Abschlüsse in Deutschland
Umgekehrt begegnen Inhaberinnen und Inhabern französischer Abschlüsse in Deutschland vor allem drei Stellen:
- uni-assist prüft internationale Bewerbungen für zahlreiche Hochschulen. Bei französischen Originalen verlangt uni-assist zusätzlich zu den französischen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische – beim Baccalauréat den Relevé de notes, bei einer Licence das Abschlusszeugnis und die vollständige Notenübersicht (siehe Länderinformation Frankreich). Akzeptiert werden Übersetzungen von Personen, die unter Eid übersetzen dürfen oder bei Gericht zugelassen sind; einfache Übersetzungen gewöhnlicher Übersetzungsbüros nicht.
- anabin, die Datenbank der Kultusministerkonferenz, zeigt, wie ausländische Abschlüsse und Hochschulen in Deutschland eingestuft werden. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Entscheidung.
- Die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) erstellt für Hochschulabschlüsse eine Zeugnisbewertung. Sie wird nur auf Deutsch ausgestellt und gilt bundesweit, reicht für reglementierte Berufe aber nicht aus; dort ist eine berufliche Anerkennung nötig (FAQ der ZAB). Eine Übersetzung kann zusätzlich zum Originaldokument verlangt werden, nie stattdessen.
Welche Unterlagen übersetzt werden müssen
- Aus dem Deutschen: Abiturzeugnis, Schulzeugnisse, Bachelor- oder Masterzeugnis und Urkunde, Transcript of Records, Immatrikulationsbescheinigung, das Diploma Supplement, sofern es nicht in einer vom Empfänger akzeptierten Sprache vorliegt;
- Aus dem Französischen: Baccalauréat-Zeugnis und Relevé de notes, Licence- oder Master-Diplom, Notenübersichten aller Studienjahre, Bescheinigungen über bestandene Prüfungen (attestations de réussite).
Übersetzt wird vollständig, einschließlich Stempeln, Unterschriften, handschriftlicher Vermerke und Notenskalen. Abschlussbezeichnungen ohne genaue Entsprechung werden sinngetreu wiedergegeben, mit dem Originalbegriff in Klammern – statt sie so „einzudeutschen“, dass eine amtliche Gleichwertigkeit suggeriert würde. Mehr dazu auf der Seite Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen.
Gut zu wissen: Die beglaubigte Übersetzung gibt die Noten so wieder, wie sie im Dokument stehen (Punkte von 0 bis 15, Noten von 1 bis 6, Note auf 20 im Baccalauréat). Umgerechnet wird von der Hochschule oder Bewertungsstelle, nicht von der Übersetzerin. Für öffentliche Urkunden aus Deutschland, die in Frankreich vorgelegt werden, nennt die Übersicht des französischen Außenministeriums eine Befreiung von Legalisation und Apostille (deutsch-französisches Abkommen von 1971). Für Zeugnisse aus Österreich oder der Schweiz gilt: Wird eine Apostille verlangt, wird sie im Ausstellungsland angebracht – vor der Übersetzung.
Häufige Fragen
Muss ich das Original meines Zeugnisses einschicken?
Nein. Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Die empfangende Stelle kann allerdings das Original oder eine beglaubigte Kopie verlangen.
Akzeptiert uni-assist eine in Frankreich beglaubigte Übersetzung?
uni-assist akzeptiert Übersetzungen von Personen, die unter Eid übersetzen dürfen oder bei Gericht zugelassen sind, ohne ein bestimmtes Land zu nennen. Im Zweifel fragen Sie vorab bei Ihrer Wunschhochschule nach.
Können meine Unterlagen auch ins Englische übersetzt werden?
Ja, in Zusammenarbeit mit David Ameisen, beeidigter Übersetzer für Englisch ↔ Französisch: siehe Übersetzung Deutsch ↔ Englisch.