Führungszeugnis für Frankreich: beantragen und übersetzen lassen
Viele Verfahren verlangen den Nachweis, dass keine Vorstrafen bestehen: eine Einbürgerung, eine Bewerbung in bestimmten Branchen, eine berufliche Zulassung. Wer in Deutschland gelebt hat, wird von französischen Behörden oder Arbeitgebern häufig nach dem Führungszeugnis gefragt. Umgekehrt können deutsche Stellen einen Auszug aus dem französischen Strafregister verlangen. So erhalten Sie beide Dokumente – und so werden sie im jeweils anderen Land verwendbar.
Das Führungszeugnis: Zuständigkeit und Antrag
Das Führungszeugnis stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) aus, das das Bundeszentralregister führt. Laut BfJ kann es beantragt werden:
- in Deutschland bei der Meldebehörde (z. B. Bürgeramt), persönlich oder schriftlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift;
- online über das Portal fuehrungszeugnis.bund.de, mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und einem NFC-fähigen Smartphone;
- aus dem Ausland – also auch aus Frankreich – online oder schriftlich mit dem amtlichen Formular direkt beim BfJ in Bonn. Personalien und Unterschrift müssen dann von einer deutschen Auslandsvertretung, einer ausländischen Behörde oder einem Notar bestätigt werden.
Für die Verwendung im Ausland wird das Führungszeugnis Ihnen persönlich zugeschickt; eine Übersendung direkt an ausländische Behörden ist nicht möglich. Inzwischen gibt es auch ein digitales Führungszeugnis als PDF – eine Apostille oder Überbeglaubigung ist laut BfJ jedoch nur auf einem Papier-Führungszeugnis möglich.
Das Europäische Führungszeugnis
Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt – etwa Franzosen mit Wohnsitz in Deutschland –, erhält automatisch ein Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Registerinhalt die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsstaats, die das BfJ dort anfordert (der ersuchte Staat hat bis zu 20 Arbeitstage Zeit). Das BfJ übersetzt diese Angaben nicht; sie werden in der Sprache übernommen, in der sie übermittelt wurden. Das Dokument kann also Deutsch und Französisch enthalten.
Das Führungszeugnis in Frankreich verwenden
Für die Einbürgerung in Frankreich verlangt service-public von Antragstellern, die seit weniger als zehn Jahren in Frankreich leben, das Original eines ausländischen Strafregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments der Staaten, in denen sie gelebt haben, ersatzweise des Staates ihrer Staatsangehörigkeit. Fremdsprachige Dokumente sind von einem zugelassenen Übersetzer zu übersetzen (Merkblatt „Naturalisation“). Für Deutschland ist das das Führungszeugnis.
Eine Apostille ist nicht erforderlich: Deutsche öffentliche Urkunden sind in Frankreich nach dem deutsch-französischen Abkommen vom 13. September 1971 von der Legalisation befreit, und die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Vorstrafen zwischen den Mitgliedstaaten zusätzlich von der Apostille. Das gilt auch für eine österreichische Strafregisterbescheinigung ohne Verurteilungen. Ein Schweizer Strafregisterauszug muss dagegen nach der Übersichtstabelle des französischen Außenministeriums mit einer Apostille versehen sein. In jedem Fall ist eine Übersetzung ins Französische nötig. Ich übersetze das Führungszeugnis vollständig, einschließlich etwaiger Mitteilungen anderer Staaten – siehe Übersetzung behördlicher Dokumente.
Die richtige Reihenfolge: Bei ausländischen Dokumenten für Frankreich wird eine etwa erforderliche Apostille zuerst im Ausstellungsstaat eingeholt; anschließend wird alles übersetzt, einschließlich der Apostille. Zwischen Deutschland und Frankreich entfällt der Schritt der Apostille. Siehe auch Apostille zwischen Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der französische Strafregisterauszug für Deutschland
In umgekehrter Richtung ist der Auszug für Privatpersonen das bulletin n° 3 des französischen Strafregisters (casier judiciaire). Er kann kostenlos online über den Dienst des französischen Justizministeriums – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – oder per Post beantragt werden (service-public.gouv.fr). Erhalten kann ihn nur die betroffene Person selbst oder ihr gesetzlicher Vertreter.
Für Behörden oder Arbeitgeber in Deutschland ist aus denselben Gründen keine Apostille nötig. Die EU-Verordnung sieht zudem für bestimmte Urkunden, darunter die Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen, ein mehrsprachiges Formular vor; es ist bei der ausstellenden Behörde zu beantragen, und ob es angeboten wird, ist von Land zu Land verschieden. Andernfalls muss der Auszug ins Deutsche übersetzt werden. Leben Sie als Franzose in Deutschland, enthält Ihr Europäisches Führungszeugnis bereits die Angaben aus dem französischen Register – fragen Sie beim Empfänger nach, welches Dokument er erwartet.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?
Das Dokument selbst trägt kein Ablaufdatum. Wie aktuell es sein muss, legt die empfangende Behörde oder der Arbeitgeber fest – klären Sie das vor der Beantragung und planen Sie die Übersetzungszeit ein.
Können Sie ein digitales Führungszeugnis übersetzen?
Ja, die Übersetzung kann anhand der PDF-Datei erstellt werden. Prüfen Sie aber, ob die französische Behörde die digitale Fassung akzeptiert; im Zweifel beantragen Sie die Papierfassung.
Mein Führungszeugnis enthält keine Eintragung – muss es trotzdem übersetzt werden?
Ja. Auch ohne Eintragungen enthält es Angaben (Personalien, Art des Zeugnisses, Behörde, Datum), die die französische Verwaltung auf Französisch lesen können muss.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Schicken Sie mir einen gut lesbaren Scan: Sie erhalten innerhalb einer Stunde ein kostenloses Angebot. Die Übersetzung erhalten Sie als unterschriebenes und gestempeltes PDF per E-Mail sowie im Original auf Papier – zur Abholung oder per Post.