Beglaubigte Übersetzung behördlicher Dokumente Deutsch–Französisch | Julie Auger-Kantor
Julie Auger-Kantor

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Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Übersetzerin und Dolmetscherin seit 2011
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Übersetzung behördlicher Dokumente — Deutsch ↔ Französisch

Eine beglaubigte Übersetzung für Ihre Behördengänge in Frankreich

Einbürgerung, Wohnungssuche, Immobilienkredit, Anmeldung bei der Sozialversicherung oder beim Finanzamt: Französische Behörden und viele andere Stellen verlangen für deutschsprachige Unterlagen eine beglaubigte Übersetzung. Diesen Wert hat nur eine Übersetzung, die von einer bei einem französischen Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen unterschrieben und gestempelt ist.

Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin und gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt behördliche Dokumente aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ins Französische sowie französische Dokumente für Behörden im deutschsprachigen Raum. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden finden Sie unter Übersetzung von Personenstandsurkunden, Schul- und Hochschulzeugnisse unter Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen.

Übersetzte Dokumente

Wie läuft die Übersetzung ab?

Beispiele aus der Praxis

Häufige Fragen

Muss ich meinen deutschen Führerschein übersetzen lassen?
In der Regel nicht. Ein in einem Staat der EU oder des EWR ausgestellter Führerschein bleibt in Frankreich gültig; der Umtausch in einen französischen Führerschein ist nur in bestimmten Fällen Pflicht: bei Ablauf der Gültigkeit, Verlust oder Diebstahl, Erweiterung um eine Klasse oder nach einem Verkehrsverstoß in Frankreich, der zu Punktabzug, Einschränkung, Aussetzung oder Entzug führt. Beim Umtausch eines außerhalb von EU und EWR ausgestellten Führerscheins wird dagegen eine Übersetzung verlangt, wenn er nicht auf Französisch ausgestellt ist. Einzelheiten finden Sie auf service-public.gouv.fr.
Muss ich das Original einreichen?
Nein. Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Die Stelle, bei der Sie die Übersetzung vorlegen, kann allerdings das Original verlangen.
Übersetzen Sie auch französische Dokumente für deutsche Behörden?
Ja. Ob eine in Frankreich beglaubigte Übersetzung akzeptiert wird, entscheidet allerdings die jeweilige Behörde in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Fragen Sie dort am besten vorab nach.

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Englische Dokumente zur Übersetzung ins Französische (oder umgekehrt): Bitte senden Sie diese an meinen Kollegen David Ameisen, beeidigter Übersetzer Englisch ↔ Französisch.

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