Julie Auger-Kantor
Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin
Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Ob Eheschließung, Einbürgerung, Erbfall oder Eintragung in das französische Personenstandsregister: Französische Behörden verlangen für deutschsprachige Urkunden eine beglaubigte Übersetzung. Diesen Wert hat nur eine Übersetzung, die von einer bei einem französischen Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen (expert traducteur) unterschrieben und gestempelt ist.
Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin und gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt Personenstandsurkunden aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen deutschsprachigen Ländern ins Französische – und französische Urkunden ins Deutsche, wenn sie bei einer Behörde im deutschsprachigen Raum vorgelegt werden sollen. Scheidungsbeschlüsse und Erbscheine finden Sie unter Übersetzung von Gerichtsdokumenten.