Julie Auger-Kantor
Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin
Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
Wer eine in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ergangene Entscheidung in Frankreich geltend machen, einen Nachlass abwickeln oder ein grenzüberschreitendes Verfahren führen will, braucht für Gerichte, Notare und Anwälte eine genaue und beglaubigte Übersetzung. In Frankreich hat nur eine Übersetzung diesen Wert, die von einer bei einem Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen unterschrieben und gestempelt ist.
Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin und gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensschriftstücke, notarielle Urkunden und Nachlassdokumente aus dem Deutschen ins Französische und aus dem Französischen ins Deutsche – für Verfahren in Frankreich wie in Deutschland. Personenstandsurkunden für ein Scheidungs- oder Nachlassverfahren finden Sie unter Übersetzung von Personenstandsurkunden, Vollmachten unter Übersetzung notarieller Vollmachten.