Beglaubigte Übersetzung von Urteilen und Gerichtsdokumenten Deutsch–Französisch | Julie Auger-Kantor
Julie Auger-Kantor

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Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris

Gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris
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Übersetzung von Gerichtsdokumenten und Rechtsurkunden — Deutsch ↔ Französisch

Eine beglaubigte Übersetzung für Ihr Verfahren

Wer eine in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ergangene Entscheidung in Frankreich geltend machen, einen Nachlass abwickeln oder ein grenzüberschreitendes Verfahren führen will, braucht für Gerichte, Notare und Anwälte eine genaue und beglaubigte Übersetzung. In Frankreich hat nur eine Übersetzung diesen Wert, die von einer bei einem Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen unterschrieben und gestempelt ist.

Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin und gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris, übersetzt gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensschriftstücke, notarielle Urkunden und Nachlassdokumente aus dem Deutschen ins Französische und aus dem Französischen ins Deutsche – für Verfahren in Frankreich wie in Deutschland. Personenstandsurkunden für ein Scheidungs- oder Nachlassverfahren finden Sie unter Übersetzung von Personenstandsurkunden, Vollmachten unter Übersetzung notarieller Vollmachten.

Übersetzte Dokumente

Wie läuft die Übersetzung ab?

Beispiele aus der Praxis

Häufige Fragen

Kann Ihre Übersetzung bei einem französischen Gericht oder Notar vorgelegt werden?
Ja. Eine beglaubigte Übersetzung durch eine bei einem französischen Berufungsgericht eingetragene Sachverständige kann bei französischen Gerichten und Notaren vorgelegt werden.
Muss auch die Apostille übersetzt werden?
Ja. Muss ein ausländisches Dokument für Frankreich mit einer Apostille versehen werden, wird diese zuerst im Ausstellungsstaat angebracht; danach wird das Ganze, Dokument und Apostille, übersetzt. Bei französischen Dokumenten für das Ausland ist es umgekehrt: Zuerst wird übersetzt, dann die Apostille beantragt. In Frankreich stellt sie seit dem 1. Mai 2025 das Notariat aus.
Übersetzen Sie auch französische Entscheidungen für ein Verfahren in Deutschland?
Ja. Ob ein deutsches Gericht oder eine deutsche Behörde eine in Frankreich beglaubigte Übersetzung akzeptiert, entscheidet allerdings die jeweilige Stelle. Klären Sie das am besten vorab mit ihr oder mit Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt.
Muss ich das Original oder eine beglaubigte Abschrift einreichen?
Nein. Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan. Das Gericht oder der Notar kann jedoch das Original oder eine beglaubigte Abschrift verlangen.

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Englische Dokumente zur Übersetzung ins Französische (oder umgekehrt): Bitte senden Sie diese an meinen Kollegen David Ameisen, beeidigter Übersetzer Englisch ↔ Französisch.

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