Beglaubigte Übersetzung in Frankreich: was Sie wissen sollten
„Beglaubigte Übersetzung“, „traduction certifiée“, „ermächtigter Übersetzer“, „traducteur assermenté“: Zwischen Frankreich und dem deutschsprachigen Raum klingen die Begriffe ähnlich, meinen aber nicht immer dasselbe. Wenn Sie als Kundin oder Kunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein Dokument bei einer französischen Behörde vorlegen oder ein französisches Dokument zu Hause verwenden müssen, finden Sie hier das Wichtigste: Wer eine Übersetzung beglaubigen darf, wann sie verlangt wird und in welcher Form sie übergeben wird.
In Frankreich: der bei einem Berufungsgericht bestellte Übersetzer
In Frankreich ist vor Behörden und Gerichten die Übersetzung eines traducteur agréé maßgeblich. Laut service-public.gouv.fr ist das ein gerichtlicher Sachverständiger, der in den Listen der Berufungsgerichte (cours d'appel) und des Kassationshofs (Cour de cassation) eingetragen ist; Rechtsgrundlage sind das Gesetz Nr. 71-498 vom 29. Juni 1971 und das Dekret Nr. 2004-1463 vom 23. Dezember 2004 über gerichtliche Sachverständige. Weil er vereidigt wird, spricht man im Alltag vom traducteur assermenté. Sein Titel nennt das Gericht, bei dem er eingetragen ist, etwa „expert près la Cour d'appel de Paris“.
Die traduction certifiée ist die vollständige Übersetzung des Dokuments mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers, der damit ihre Richtigkeit bestätigt. Julie Auger-Kantor, Französisch ↔ Deutsch beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin, ist seit 2011 gerichtlich bestellte Sachverständige beim Berufungsgericht Paris.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Deutschland: Die beglaubigte Übersetzung fertigt ein Übersetzer an, der von der Justizverwaltung eines Bundeslandes zugelassen ist – je nach Land als ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt bezeichnet. Die Landesjustizverwaltungen betreiben dafür die gemeinsame Datenbank justiz-dolmetscher.de.
- Österreich: Zuständig sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in der amtlichen Gerichtsdolmetscherliste eingetragen sind.
- Schweiz: Erkundigen Sie sich bei der empfangenden Behörde, welche Form der Übersetzung sie erwartet und wessen Beglaubigung sie anerkennt.
Die Funktion ist auf beiden Seiten des Rheins dieselbe: eine Übersetzung, deren Richtigkeit eine von der Justiz zugelassene Person bestätigt. Doch jeder Staat führt seine eigenen Listen, und jede Behörde entscheidet selbst, was sie akzeptiert.
Gilt eine in Frankreich beglaubigte Übersetzung in Deutschland?
Für bestimmte Dokumente gibt das EU-Recht eine klare Antwort. Die Verordnung (EU) 2016/1191, anwendbar seit dem 16. Februar 2019, erfasst öffentliche Urkunden unter anderem zu Geburt, Eheschließung, Scheidung, Namen, Abstammung, Staatsangehörigkeit und Vorstrafenfreiheit. Verlangt eine Behörde für solche Urkunden eine beglaubigte Übersetzung, muss sie eine Übersetzung akzeptieren, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat angefertigt wurde – so das Europäische Justizportal. Dieselbe Verordnung befreit diese Urkunden von der Apostille.
Bei anderen Dokumenten (Satzungen, Verträge, Zeugnisse …) entscheidet jede Stelle selbst. Das amtliche Portal Anerkennung in Deutschland weist darauf hin, dass manche Stellen keine Übersetzungen von im Ausland bestellten Übersetzern akzeptieren. Deshalb gilt: vor dem Auftrag nachfragen.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung nötig?
In Frankreich wird sie verlangt, sobald ein deutschsprachiges Dokument amtliche Wirkung entfalten soll:
- Personenstand, Eheschließung, Einbürgerung, Aufenthaltstitel: Geburts- und Heiratsurkunden, Bescheinigungen (siehe Personenstandsurkunden);
- Justiz und Notariat: Urteile und Beschlüsse, Scheidungen, Erbschaften, Vollmachten (siehe Gerichtsdokumente);
- Behörden, Schulen und Hochschulen: Zeugnisse, Notenübersichten, Bescheinigungen (siehe behördliche Dokumente);
- Unternehmen: Satzungen, Registerauszüge und Beschlüsse für das Handelsregister.
Für interne Zwecke, Verhandlungen oder zur Information genügt oft eine professionelle Übersetzung ohne Beglaubigung: siehe Fachübersetzung ohne Beglaubigung.
Scan oder Original, PDF oder Papier?
- Das Ausgangsdokument: Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, Vorder- und Rückseite. Die empfangende Stelle kann allerdings das Original sehen wollen.
- Die Übersetzung: Sie erhalten sie als unterschriebenes und gestempeltes PDF per E-Mail, geeignet für Online-Verfahren, und als Papieroriginal – zur Abholung in Paris oder per Post – für Stellen, die es verlangen. Fragen Sie im Zweifel, welche Form akzeptiert wird.
- Die Apostille: Wird ein französisches Dokument für das Ausland übersetzt, kommt zuerst die Übersetzung, dann die Apostille, die in Frankreich seit dem 1. Mai 2025 vom Notariat erteilt wird. Für Deutschland sieht die Übersicht des französischen Außenministeriums für öffentliche Urkunden eine Befreiung vor (deutsch-französisches Abkommen von 1971).
Gut zu wissen: Für bestimmte Urkunden (Geburt, Eheschließung, Vorstrafenfreiheit …) können Sie nach der Verordnung 2016/1191 bei der ausstellenden Behörde ein mehrsprachiges Formular beantragen, das der Urkunde beigefügt wird und eine Übersetzung erübrigen soll. Nicht jedes Land stellt es aus, und es deckt nicht alle Dokumente ab: Fragen Sie bei der ausstellenden Stelle nach.
Häufige Fragen
Muss die Übersetzung von einem Notar beglaubigt werden?
In Frankreich nicht: Die Übersetzung wird von der Sachverständigen selbst beglaubigt, durch Unterschrift und Stempel.
Akzeptiert eine deutsche Behörde Ihre Übersetzung eines französischen Dokuments?
Bei öffentlichen Urkunden, die unter die Verordnung 2016/1191 fallen, grundsätzlich ja. Bei anderen Dokumenten entscheidet jede Behörde selbst: Klären Sie das vorab.
Übersetzen Sie auch zwischen Deutsch und Englisch?
Ja, in Zusammenarbeit mit David Ameisen, beeidigter Übersetzer für Englisch ↔ Französisch: siehe Übersetzung Deutsch ↔ Englisch.